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Einzelheiten zur Krankenversicherung

Für alle Pflichtversicherten und auch freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein Beitragssatz von durchschnittlich 15,5%. Mit einem Wechsel in die private Krankenversicherung kann eine Menge Geld eingespart werden. Ein Vergleich lohnt auf jeden Fall.

Was unterscheidet private (PKV) und gesetzliche (GKV) Krankenversicherung?

Der Preis

Bei der GKV richtet sich der Preis nach dem Einkommen. Von 2009 bis 2014 gab es den einheitlichen Beitragssatz von 15,5 %. Der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen wird für das Jahr 2016 auf 14,6 % festgeschrieben. Reicht dieser Beitragssatz allerdings nicht aus, können die Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben (aktuell zwischen 0,3 und 1,2%. Pauschale Zusatzbeiträge in festen Eurobeträgen, wie in den Jahren zuvor, dürfen die Krankenkassen nicht mehr erheben. Der Beitrag richtet sich nicht nach der Anzahl der Versicherten: egal ob Sie Single oder Familienvater sind, der Beitrag ist der gleiche.

Bei der PKV richtet sich der Preis nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, den gewünschten Leistungen und dem Gesundheitszustand des Einzelnen. Je jünger der Versicherte, desto günstiger ist der Preis. In der PKV bezahlt ein 30-jähriger Mann je nach Leistung ca. 300€ - 600€ pro Monat.

Bei einem gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Auch privat Krankenversicherte erhalten einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenvollversicherung und zur Krankenversicherung ihrer nicht erwerbstätigen Familienangehörigen, also z.B. Kinder und Ehefrau. Die Höhe des Zuschusses beträgt die Hälfte des gesamten Krankenversicherungsbeitrages, allerdings nicht mehr als die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt also: Privat Krankenversicherte erhalten ebenfalls 50% der Krankenversicherungsprämie, jedoch max. 309,34€ monatlich für das Jahr 2016.

Die Leistung

  • Die PKV bietet die Chance, im Krankheitsfall die beste medizinische Versorgung mit den neuesten Behandlungsmethoden bereitzustellen.
  • Man schließt einen Vertrag ab und diese vereinbarten Versicherungsleistungen können im Gegensatz zur GKV nicht geändert werden.
  • Die Leistungen der GKV hingegen sind relativ identisch, ein Leistungsvergleich ist sehr schwierig. Jeder Versicherte einer GKV hat unabhängig vom Beitrag den gleichen Versicherungsschutz.
  • In der PKV sind die Leistungsunterschiede enorm. Das fängt damit an, dass man sich die Tarife eines Anbieters ganz nach seinen Wünschen zusammenstellen kann.. Innerhalb der PKV unterscheiden sich nicht nur die Tarife, sondern auch die Leistungen der einzelnen Anbieter.
  • In der PKV können Sie Ihren Versicherungsschutz auf Ihren Bedarf abstimmen.
  • Ob Ihnen ein Mehrbettzimmer genügt oder Sie lieber im Ein- oder Zweibettzimmer liegen, entscheiden Sie selbst. Auch im Zahnbereich oder für einzelne Leistungsarten können Sie sich je nach Lebensstandard, Einkommen und Risikobereitschaft Ihren Vertrag individuell gestalten.

Die Abrechnungsformen anfallender Arztkosten sind unterschiedlich. Bei der GKV gilt das Sachleistungsprinzip, das heißt, der Arzt rechnet direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse entsprechend fest vorgeschriebener Gebührensätze ab. Er unterliegt hierbei dem Wirtschaftlichkeitsprinzip, die Leistungen müssen zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend sein. Die Kasse und der Arzt bestimmen was bei Ihnen gemacht wird. Im Gegensatz dazu setzt die PKV auf die Kostenerstattung. Erstattet werden die im Versicherungsvertrag vereinbarten versicherten Kosten abzüglich der festgelegten Selbstbeteiligung.

Die Systeme

Mit der jüngsten Gesundheitsreform wird der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2015 auf 14,6 % festgeschrieben. Die Kassen können von den Mitgliedern einkommensabhängige Zusatzbeiträge nehmen. Viele Ersatzkassen machen dies bereits. Aufgrund steigender Kosten im Gesundheitswesen wird für die nächsten Jahre mit steigenden Zusatzbeiträgen gerechnet. Die Arbeitgeber werden entlastet, sie sind von den Zusatzbeiträgen nicht betroffen. Das soll der Konjunktur helfen.

Wie kann ich mich versichern?
  • Selbständige können sich unabhängig vom Einkommen privat oder gesetzlich versichern. Sie müssen sich aber versichern.
  • Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Diese Personengruppe kann ihre Versorgung durch eine private Zusatzversicherung aufwerten.
  • Angestellte, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 56.250€ pro Jahr verdienen, können zwischen gesetzlicher und privater Versicherung wählen.
Was ist für wen sinnvoll?

Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da es viele Gründe geben kann, das System zu wählen.

Mit einer privaten Krankenversicherung kann man viel Geld sparen. Müssen Kinder und Ehepartner mitversichert werden, kann die gesetzliche Versicherung günstiger sein. Wird nur ein Partner samt Kindern versichert, weil der andere Partner selbst versichert ist, wird die private Versicherung trotz Kindern günstiger sein. Bei mehr als 3 Kindern verschiebt sich die Sache wieder.

In der privaten Krankenversicherung können Sie ihren Versicherungsschutz so wählen, wie Sie es sich wünschen. Die Leistung guter Anbieter liegt auf deutlich höherem Niveau als bei den gesetzlichen Kassen.

Unser Tipp: Wer gut verdient, sollte überlegen, ob er es sich leisten kann, schlecht versichert zu sein. Ein Selbständiger, der länger krank ist, weil er nicht die bestmögliche Therapie in Anspruch nehmen kann, hat sicher falsch gehandelt.
Wie kann ich meine Krankenversicherung wechseln?

Gesetzliche Krankenversicherung

Die ordentliche Kündigung einer gesetzlichen Krankenversicherung kann erst nach 18 Monaten Mitgliedschaft erfolgen. Nach einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht für alle Mitglieder. Bis spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem der neue Beitrag das erste Mal erhoben wird, muss gekündigt werden. Die Ankündigung der Erhöhung muss seitens der Kasse spätestens vier Wochen zuvor angekündigt werden.

Die Möglichkeit, eine private Krankenvollversicherung abzuschließen, hat diese Personengruppe nicht. Sie kann aber zu einer günstigeren Kasse wechseln und darüber hinaus eine Zusatzversicherung bei einem privaten Krankenversicherer abschließen, um bessere Leistungen als die Standards der GKV zu erhalten.

Freiwillig Versicherte können unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wechseln. Sowohl pflicht- als auch freiwillig Versicherte Mitglieder können zum übernächsten Kalendermonat kündigen.

Beispiel: Wird am 15.06. gekündigt, wird die Kündigung zum 01.09. wirksam.

Private Krankenversicherung

Bei den privat Versicherten richtet sich die Kündigungsfrist nach dem gewählten Tarif. In der Regel muss 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.

Unser Tipp: Kündigen Sie erst, nachdem Sie eine schriftliche Bestätigung vorliegen haben, dass sie ein anderer Versicherer aufnimmt.
Zahlt mein Arbeitgeber auch für die private Krankenversicherung?

Bei einer privaten Krankenvollversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages. Er zahlt jedoch nicht mehr, als für die gesetzliche Krankenversicherung.

Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung beträgt (West und Ost) max. 309,34€ monatlich für das Jahr 2016. (Höchstbeitrag des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung 49,79€ für Eltern und 55,09€ für Kinderlose).

Ihr Vorteil liegt darin, dass sich der Arbeitgeber auch an den Beiträgen für erhöhte Leistungen, wie Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung, höheres Krankentage- und Krankenhaustagegeld sowie für eine Kurkosten- und eine Pflegekrankenversicherung beteiligt. Gesetzlich Versicherte müssen die Beiträge für Zusatzversicherungen selbst bezahlen.

Welche Beitragserhöhungen sind zu erwarten?

Auf Preissteigerungen müssen sich alle einstellen, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Dies liegt vor allem daran, dass die Kosten für die medizinische Versorgung immer weiter steigen. Die Tatsache, dass die Menschen immer länger leben und demzufolge länger medizinisch versorgt werden müssen, treibt die Kosten weiter nach oben.

Was tun die Versicherer gegen steigende Beiträge im Alter?

Die gesetzlichen Kassen berücksichtigen die Tatsache der steigenden Lebenserwartung derzeit nicht, da sie nach dem Umlageverfahren arbeiten. Die gesetzlichen Krankenkassen können die Leistungen auch kürzen.

Die privaten Kassen berücksichtigen die steigende Lebenserwartung in ihrer Kalkulation. Weil Senioren mehr ärztliche Leistungen benötigen, werden Teile der Versichertenbeiträge in sogenannten Altersrückstellungen verzinslich angesammelt. Im Rentenalter werden die Rückstellungen nach und nach aufgelöst, um stark steigende Prämien zu vermeiden.

Zusätzlich wird in der privaten Krankenversicherung ein Beitragszuschlag von 10% erhoben. Dieser wird ab dem 65. Lebensjahr wieder ausgesetzt. Das Guthaben wird für die Beitragsstabilität verwendet.

Was bedeutet Selbstbeteiligung (SB)?

Selbstbeteiligung ist der Anteil der Rechnung, der vom Versicherten selbst bezahlt wird.

Es gibt Tarife mit einer SB nur im ambulanten Bereich, bei anderen wiederum gilt die SB insgesamt über alle drei Bereiche (ambulant, zahn und stationär).

Jeder will möglichst keine Selbstbeteiligung, also eine Erstattung seiner Rechnungen zu 100%. Meistens lohnen sich Tarife ohne SB nicht, da Selbstbeteiligungstarife unterm Strich eigentlich immer günstiger sind.

Beispiele zu Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung:

Anbieter SB mtl. Beitrag mtl. effektiver Beitrag jährliche Einsparung
Krankonia Keine 340€ 340€ Keine
Krankonia 750€ 234€ 296€ 558€
Gesundia keine 354€ 354€ keine
Gesundia 1500€ 189€ 314€ 480€
Perfecta 2250€ 64€ 293€ 1360€

Erklärung effektiver Beitrag: Monatsbeitrag + jährliche Selbstbeteiligung geteilt durch 12 Monate

Unser Tipp: Die hier rot dargestellten Ersparnisse würden den für Sie schlechtesten Fall darstellen. Liegen Ihre tatsächlichen Kosten unter der jährlichen Selbstbeteiligung, so ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und der Selbstbeteiligung der Einsparung hinzu zu rechnen.

Es gibt Gesellschaften, die bei Versicherten ab dem 65. Lebensjahr die Selbstbeteiligung halbieren, das gilt manchmal auch für Kinder.

Hohe Selbstbeteiligungen erzeugen bei den Versicherten ein anderes Leistungsverhalten.

Da diese Tarife eine geringere Schadenhäufigkeit haben, sind sie deshalb deutlich billiger.

Welche Regeln gelten bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung?

Verlangt ein Versicherer nach erfolgter Risikoprüfung einen Beitragszuschlag oder einen Leistungsausschluss, so kommt kein Vertrag zustande. Gegebenenfalls kann der Antragsteller das Angebot des Versicherers durch Unterschrift annehmen.

Generell kann der Versicherte innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Police vom Vertrag zurücktreten.

Die Antragsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da sie sonst Ihren Versicherungsschutz gefährden.

Gesundheitsprüfung

Vor der Aufnahme gibt es in der privaten Krankenversicherung die Risikoprüfung. Mittels Antragsfragen wird der Gesundheitszustand des zu Versichernden ermittelt. Bei bestehenden Vorerkrankungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag fordern, die Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausschließen oder den Antrag sogar ablehnen.

Kann ich auch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?

"Einmal Privat, immer Privat", ein Satz der so nicht ganz stimmt.

Für angestellte Arbeitnehmer unter 55 Jahren gilt:

Sinkt Ihr Einkommen unter die Jahresentgeltgrenze, so sind Sie wieder versicherungspflichtig und müssen in die Gesetzliche zurück.

Bei Arbeitslosigkeit müssen Sie in der Regel ebenfalls wieder in die Gesetzliche zurück.

Achtung: Sollten Sie doch einmal unter die Grenze fallen und in der Gesetzlichen versicherungspflichtig werden, so achten Sie bitte auf eine Anwartschaftsversicherung für die Private.

Für Personen über 55 Jahren gilt:

Sinkt Ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze oder wechseln Sie als Selbständiger wieder in ein pflichtversichertes Angestelltenverhältnis, so sind Sie weiterhin versicherungsfrei und können nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn Sie in den letzten fünf Jahren zuvor nicht gesetzlich krankenversichert waren und mindestens die Hälfte der letzten 5 Jahre versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig waren.

Für Selbständige gilt:

Wenn Sie als Selbständiger in ein Angestelltenverhältnis wechseln, bei dem Ihr Jahresbruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist der Wechsel in die GKV möglich. Der bisherige private Krankenversicherungsvertrag muss innerhalb von zwei Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht, also z.B. nach Beginn des Angestelltenverhältnisses, rückwirkend zu diesem Zeitpunkt gekündigt werden und eine Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse bestehen. Haben Sie diese Frist verpasst, ist nur eine Kündigung zum Ende des Monats möglich, in dem Sie dem Versicherer die Versicherungspflicht nachweisen.

Wenn man seine bisherige berufliche Tätigkeit z.B. als Angestellter mit einem Jahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze oder als Selbständiger komplett aufgibt, wäre grundsätzlich auch eine Familienmitversicherung beim GKV-versicherten Partner möglich. Einfach wieder in die Gesetzliche zurück - das geht laut Gesetz nicht. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass einige gesetzliche Kassen gerne gutverdienende Neumitglieder aufnehmen.